Fragen und Antworten (FAQs)

Notfall melden

 

Bietet die Gummersbacher Wohnungsbaugesellschaft mbH einen Notdienst an?

Unter der Telefonnummer +49 2261 6004-0 werden alle auf dem Anrufbeantworter gespeicherten Nachrichten weitergeleitet und in dringenden Fällen zeitnah erledigt.

 

Was sind bauliche Veränderungen?

Hier werden wesentliche Veränderungen in der Bausubstanz vorgenommen, welche die Funktionalität oder das Erscheinungsbild der Wohnung abwandelt.

Beispiele:

  • Verlegung von Wand- und Bodenbelägen
  • Veränderung der elektrischen Anlage
  • Herstellung von Wanddurchbrüchen
  • Montage von Markisen
  • Auftragen von Rauputz
  • etc.

Bauliche Veränderungen müssen vor Beginn der Maßnahmen von der Gummersbacher Wohnungsbaugesellschaft mbH genehmigt werden. Ein Antrag muss in schriftlicher Form bei uns eingereicht werden.

Auskunft zur Genehmigung von baulichen Veränderungen erhalten Sie durch eine schriftliche Anfrage über mieterservice[at]gwg-gummersbach.de .

Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.        
Gesetzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen und ist dann zum übernächsten Monatsende wirksam.

Was ist bei einer Kündigung der Wohnung zu beachten?

Die Kündigung der Wohnung ist schriftlich einzureichen. Es erfolgt eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Anschließend ist vom Mieter ein Abnahmetermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Bei der Abnahme wird festgestellt, ob die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde. Es erfolgt eine mängelfreie Übergabe der Wohnung. Das Mietverhältnis gilt zum Kündigungszeitpunkt als beendet.

Kündigungsschreiben (Download)

Wo sind die Wohnungsschlüssel nach Kündigung abzugeben?

Schlüssel sind nur bei Übergabeterminen an den/die Mitarbeiter/innen der Gummersbacher Wohnungsbaugesellschaft mbH abzugeben.

Ist die Montage von SAT-Schüsseln erlaubt?

Die Montage einer Satellitenschüssel ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Vermietung von Garagen und Stellplätze?

Ja  -  Garagen- und Stellplätze werden entweder als Bestandteil der Wohnung vermietet oder können separat angemietet werden.

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind Aufwendungen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstückes laufend entstehen. 
(siehe auch Betriebskostenverordnung)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BetrKV.pdf

Beispiele:

  • öffentliche Abgaben (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc.)
  • Aufwendungen für Grünpflege und Winterdienst
  • Versicherungen (Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung)
  • Treppenhaus- und Gebäudereinigung
  • Dachrinnenreinigung
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Heizkosten
  • Allgemeinstrom
  • Hausmeister
  • Kabelfernsehen
  • Wartungskosten aller wartungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzug, Heizung etc.)
  • etc.

In der Mietzahlung sind die Betriebskostenvorauszahlungen enthalten. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Was ist eine Mietkaution?

Bei Anmietung einer Wohnung wird eine Mietkaution als Sicherheitsleistung hinterlegt. Die GWG verwaltet und verzinst die Kaution nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie hoch ist die zu leistende Mietkaution?

Die Kaution beträgt grundsätzlich drei Monatsmieten (Kalt-/Grundmiete).

Erstattung der Mietkaution:

Die Kaution wird in der Regel nach ordnungsgemäßer Rückgabe der angemieteten Wohnung erstattet. Eventuelle Einbehalte für noch kommende / ausstehende Kosten sind möglich.

Schönheitsreparaturen sind

nach der aktuellen Rechtsprechung folgendermaßen geregelt:

Dem Mieter obliegt im erforderlichen Umfang die Durchführung von Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten. Auf eine besondere Aufforderung des Vermieters hierzu kommt es nicht an. Es gelten die gesetzlichen und mietvertraglichen Regelungen.

Zu den Schönheitsreparaturen gehört insbesondere das Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Reinigen der Böden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Rohre sowie der Zimmertüren und die Innenseiten der Fenster (Holzfenster). Schönheitsreparaturen sind fach- und sachgerecht auszuführen. Die Räume müssen beim Auszug der Vereinbarung aus dem Übergabeprotokoll entsprechend zurückgegeben werden.

Die Schönheitsreparaturen sind auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume im konkreten Fall mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist.

Welche Schäden werden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt?

Die Wohngebäudeversicherung der GWG deckt nur Schäden am Gebäude ab. Dazu gehören alle wesentlichen Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Fenster, Heizungs- und Wasserrohre, Dach, Innentüren etc.

Die häufigsten Schäden werden durch Sturm, Brand und Rohrbruch verursacht.

Ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung / Hausratsversicherung erforderlich?

Ja  –  Die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten und nicht mit dem Wohngebäude fest verbundenen Gegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Laminat, Elektrogeräte etc.) sind vom Mieter separat über eine Hausratversicherung zu versichern.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Mieter verursacht. Beispielsweise durch einen Defekt oder durch unsachgemäße Montage eines Waschmaschinenschlauches beschädigt das ausgetretene Wasser die darunterliegende Wohnung. In diesem Fall muss der Verursacher die Kosten der Instandsetzung tragen.
Eine private Haftpflichtversicherung würde diese Kosten übernehmen.

Wir empfehlen dringend zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung.

Unter mieterservice[at]gwg-gummersbach.de können Sie gerne weitere Frage stellen!

Welche Haustierhaltung ist in der Wohnung erlaubt?

Grundsätzlich ist nach der aktuellen Rechtsprechung eine Kleintierhaltung in der Wohnung erlaubt (Stubenvögel, Aquarienfische, Goldhamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.). Das Halten von Hunden und Katzen sowie von exotischen und gefährlichen Tieren kann nur unter vorheriger Zustimmung des Vermieters erfolgen.

Wie erfolgt die Mülltrennung in den Wohngebieten der Gummersbacher Wohnungsbaugesellschaft mbH?

Ja  –  Wertstoffe (Gelber Sack), Glas, Altpapier, Bio- und Restmüll sind vom Mieter getrennt zu sammeln. Wertstoffe, Papier, Bio- und Restmüll, werden von der ASTO Gummersbach abgeholt. Altglas ist an den entsprechenden öffentlichen Sammelstellen abzugeben.

Sperr- und Sondermüll wie Matratzen, Möbel, Elektrogeräte als auch Kühl- und Gefrierschränke können bei der ASTO Gummersbach angemeldet werden und zum genannten Termin frühestens am Abend zuvor zur Entsorgung an die Straße gestellt werden.

Alle weiteren Abfälle (z.B. Bauschutt, Gartenabfälle, Tapetenreste etc.) müssen auf eigene Mieterkosten bei einem Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.

An wen wende ich mich bei Fragen?

An folgenden Tagen können Sie einen persönlichen Termin mit unseren Mitarbeitern der Wohnungsverwaltung vereinbaren:
Montag:  10:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Mittwoch: 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Herr Bierekoven
Tel. 02261 / 600416

Frau Tietz        
Tel. 02261 / 600417        

mieterservice[at]gwg-gummersbach.de